
Nachdem Bundesminister Johannes Rauch erneut ein Ende des Vollspaltenbodenverbots in der Schweinehaltung bis 2030 gefordert hat, sieht NÖ Bauernbunddirektor Paul Nemecek ernste verfassungsrechtliche Bedenken. Er betont, dass es hier nicht um politische Wünsche geht, sondern vielmehr um eine saubere und verfassungsrechtlich einwandfreie Lösung, die Planungssicherheit für die gesamte Schweinebranche in Österreich gewährleistet.
Vorschlag zu Vollspaltenböden verfassungrechtlich problematisch
Rauchs Vorschlag hat jedoch in der juristischen und politischen Landschaft mehr Fragen als Antworten aufgeworfen. Der angesehene Verfassungsexperte Univ.-Prof. Peter Bußjäger hat den Vorschlag als „verfassungsrechtlich problematisch“ bezeichnet. Eine allgemeine Übergangsfrist bis 2030 ohne adäquate Umstiegsförderungen wird als verfassungsrechtlich bedenklich angesehen. Selbst bei großzügigen Förderungen müsste darauf geachtet werden, dass Betriebe, die bereits neue Ställe erbauen, nicht benachteiligt werden. Bereits zu Beginn des Jahres hatte Rauch eine extrem knappe Übergangsfrist bis 2030 angekündigt, ohne jedoch einen konkreten Gesetzesvorschlag vorzulegen. Dies deutet auf die mangelnde Ernsthaftigkeit des Ministers hin, das Thema tatsächlich anzugehen. Nemecek macht deutlich, dass Rauch derzeit mehr Fragezeichen als Antworten in seinem Verantwortungsbereich hinterlässt.
Umsetzungsvorschlag zum Ende der Vollspaltenböden mit Bauern erarbeitet
Nemecek und der Bauernbund haben gemeinsam mit betroffenen Schweinebauern und Fachleuten einen detaillierten und verfassungskonformen Umsetzungsvorschlag für das Vollspaltenbodenverbot erarbeitet. Die Diskussion dreht sich nicht um das Ende des Vollspaltenbodens an sich, sondern vielmehr um die Umsetzung. Es geht um die Schaffung von Planungs- und Versorgungssicherheit für die Betriebe, insbesondere im Hinblick auf die heimische Schweinefleischversorgung.
Wie rasch muss man die Ställe umbauen: Schweinbauern verunsichert
Die derzeitige Verunsicherung bei den Schweinebauern aufgrund der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs verdeutlicht die Notwendigkeit einer eindeutig verfassungskonformen Lösung. Der Bauernbund wird sich daher gemeinsam und notfalls mit rechtlichen Mitteln für die Schweinebauern und die Versorgungssicherheit in Österreich einsetzen. Nemecek bedauert den Mangel an Bereitschaft, eine verfassungskonforme Lösung zu finden, und betont die Wichtigkeit einer ernsthaften Auseinandersetzung mit diesem Thema.
In Bezug auf den Weltbauerntag erwartet Nemecek von den Grünen mehr Anerkennung und Wertschätzung für die harte Arbeit der Bäuerinnen und Bauern im Land. Die Landwirte leisten täglich einen wichtigen Beitrag zur Lebensmittelversorgung und verdienen Respekt und Unterstützung.
Seit Januar 2024 liegt ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs vor, das eine Anpassung der Übergangsfristen für das Verbot unstrukturierter Vollspaltenbuchten in der Schweinehaltung vorsieht. Die Bundesregierung unter der Zuständigkeit von Bundesminister Johannes Rauch ist aufgefordert, das Tierschutzgesetz entsprechend anzupassen. Obwohl solide betriebswirtschaftliche Grundlagen für eine angepasste Übergangsfrist vorliegen, besteht immer noch keine Einigung in dieser Angelegenheit.
Klare und rechtlich einwandfreie Lösung von der Regierung gefordert
In Anbetracht der aktuellen Ereignisse ist es notwendig, dass die Regierung eine klare und rechtlich einwandfreie Lösung für das Vollspaltenbodenverbot in der Schweinehaltung findet. Die Bauern und die gesamte Schweinebranche in Österreich sind auf Planungs- und Versorgungssicherheit angewiesen, um ihre Tätigkeiten erfolgreich fortsetzen zu können. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Situation in den kommenden Monaten entwickeln wird und welche Maßnahmen die Regierung ergreifen wird, um die Herausforderungen des Vollspaltenbodenverbots zu bewältigen.